Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Mr. Eddy UG (haftungsbeschränkt)
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen der Mr. Eddy UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Mr. Eddy“ oder „Auftragnehmer“ genannt, und ihren privaten oder gewerblichen Kunden, nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.
(3) Vertragspartner des Kunden ist grundsätzlich die Mr. Eddy UG (haftungsbeschränkt). Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche Durchführung der Arbeiten durch einen regionalen Mr.-Eddy-Lizenzpartner, Partnerbetrieb, Nachunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen erfolgt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Mr. Eddy ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von Mr. Eddy
(1) Mr. Eddy bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
Entrümpelungen,
Haushaltsauflösungen,
Wohnungsauflösungen,
Geschäfts- und Gewerbeauflösungen,
Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen,
Büro- und Betriebsauflösungen,
fachgerechte Entsorgung,
Gebäudereinigung,
Industrie- und Gewerbereinigung,
Unterhaltsreinigung,
Grundreinigung,
Bau- und Endreinigung,
Sonderreinigung,
Umzüge und Kleintransporte,
Transporte,
Demontagearbeiten,
Rückbau- und Abbrucharbeiten,
Renovierungs- und Sanierungsarbeiten,
Malerarbeiten,
Wohnungsübergaben,
Einrichtung und Organisation von Halteverbotszonen,
sowie weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.
(2) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags.
(4) Mr. Eddy ist berechtigt, für die Ausführung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter, Lizenzpartner, Partnerunternehmen, Nachunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage des Kunden über die Website, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.
(2) Mr. Eddy kann dem Kunden nach einer Anfrage oder Besichtigung ein individuelles Angebot unterbreiten.
(3) Soweit ein Angebot nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wird, gelten die darin genannten Konditionen für die dort angegebene Gültigkeitsdauer.
(4) Der Vertrag kommt insbesondere durch Annahme des Angebots, digitale oder handschriftliche Unterzeichnung, elektronische Auftragsbestätigung oder eine andere rechtlich wirksame Annahmeerklärung zustande.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 4 Kostenlose Besichtigung
(1) Soweit von Mr. Eddy angeboten, kann vor Auftragserteilung eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung des Leistungsortes erfolgen.
(2) Die Besichtigung dient insbesondere dazu, Umfang, Menge, Zugänglichkeit, Personalbedarf, Entsorgungsaufwand und sonstige Besonderheiten des Auftrags festzustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Besichtigung alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die für die Kalkulation oder sichere Durchführung des Auftrags erheblich sind.
§ 5 Festpreisangebote
(1) Wird ausdrücklich ein Festpreis vereinbart, gilt dieser für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und die bei der Kalkulation zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse.
(2) Der vereinbarte Festpreis wird nicht allein deshalb erhöht, weil Mr. Eddy für die vereinbarten Arbeiten tatsächlich mehr Zeit oder Personal benötigt als ursprünglich kalkuliert.
(3) Der Festpreis gilt jedoch nur für den vereinbarten Leistungsumfang.
(4) Zusätzliche Mengen, Räume, Gegenstände oder Arbeiten, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart oder trotz entsprechender Nachfrage nicht mitgeteilt wurden, können als Zusatzleistung gesondert vereinbart und berechnet werden.
§ 6 Angaben des Kunden und nicht erkennbare Umstände
(1) Der Kunde muss Mr. Eddy über Besonderheiten informieren, die für Kalkulation, Entsorgung oder Arbeitssicherheit wesentlich sind.
Hierzu gehören insbesondere außergewöhnlich schwere Gegenstände, Tresore, Gefahrstoffe, Chemikalien, Asbest oder Asbestverdacht, erheblicher Schimmelbefall, biologische Verunreinigungen, Schädlingsbefall, nicht zugängliche Räume, fehlende Aufzüge, ungewöhnlich lange Transportwege, erschwerte Zufahrten und besondere Entsorgungspflichten.
(2) Stellen sich während der Arbeiten erhebliche, bei Vertragsschluss nicht erkennbare oder vom Kunden nicht mitgeteilte Umstände heraus, wird der Kunde hierüber informiert.
(3) Erforderliche Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 7 Zusatzleistungen und Zusatzaufträge
(1) Wünscht der Kunde während der Durchführung weitere Leistungen, können diese als Zusatzauftrag vereinbart werden.
(2) Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Räume, weitere Gegenstände, zusätzliche Entsorgung, Demontage, Reinigung, Transport oder andere ursprünglich nicht vereinbarte Arbeiten.
(3) Zusatzaufträge können insbesondere schriftlich, elektronisch oder über das von Mr. Eddy verwendete Auftrags- beziehungsweise ERP-System dokumentiert werden.
(4) Zusatzleistungen werden zusätzlich zum ursprünglichen Auftrag vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde muss dafür sorgen, dass die vereinbarten Arbeiten zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden können.
(2) Insbesondere muss der erforderliche Zugang zu Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Räumen, Kellern, Garagen oder sonstigen Leistungsorten gewährleistet sein.
(3) Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmöglichkeiten müssen rechtzeitig bereitgestellt werden.
(4) Soweit Genehmigungen oder Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Behörden oder sonstigen Dritten erforderlich sind, hat der Kunde diese grundsätzlich selbst einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Mr. Eddy dies übernimmt.
§ 9 Eigentum und Verfügungsberechtigung
(1) Der Kunde versichert, dass er zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten und insbesondere zur Verfügung über die zur Räumung oder Entsorgung vorgesehenen Gegenstände berechtigt ist.
(2) Gegenstände, die Dritten gehören, unter Eigentumsvorbehalt stehen, geleast oder gemietet sind oder aus anderen Gründen nicht entfernt werden dürfen, müssen Mr. Eddy vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
(3) Bestehen begründete Zweifel an der Verfügungsberechtigung, kann Mr. Eddy die Entfernung der betreffenden Gegenstände bis zur Klärung verweigern.
§ 10 Gegenstände, die nicht entfernt werden dürfen
(1) Gegenstände, die bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht entfernt werden dürfen, müssen vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eindeutig gekennzeichnet oder aus dem Räumungsbereich entfernt werden.
(2) Dies gilt insbesondere für Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden, Ausweisdokumente, Schlüssel, persönliche Unterlagen, Datenträger, Fotos und Erinnerungsstücke, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und sonstige Wertgegenstände.
(3) Werden während der Arbeiten offensichtlich bedeutsame Wertgegenstände oder persönliche Dokumente aufgefunden, wird Mr. Eddy nach Möglichkeit versuchen, den Kunden zu informieren.
§ 11 Verwertbare Gegenstände und Wertanrechnung
(1) Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Auftragspreis erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich zwischen Mr. Eddy und dem Kunden vereinbart wurde.
(2) Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Kunden auf eine nachträgliche Wertanrechnung.
(3) Art und Höhe einer vereinbarten Wertanrechnung werden im Angebot oder Auftrag dokumentiert.
§ 12 Entsorgung
(1) Zur Entsorgung bestimmte Gegenstände und Materialien werden nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten behandelt.
(2) Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder Materialien, die besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, können vom ursprünglichen Leistungsumfang ausgeschlossen sein, sofern deren Vorhandensein bei Vertragsschluss nicht bekannt war.
(3) Hierdurch erforderliche zusätzliche Leistungen oder Entsorgungskosten werden mit dem Kunden abgestimmt.
§ 13 Termine und Ausführungszeiten
(1) Vereinbarte Termine werden von Mr. Eddy nach Möglichkeit entsprechend der Auftragsbestätigung eingehalten.
(2) Angaben zur voraussichtlichen Dauer eines Auftrags stellen grundsätzlich eine Planung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannten Verhältnisse dar, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Mr. Eddy nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Hierzu können insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Ausfälle von Entsorgungsanlagen oder vergleichbare Ereignisse gehören.
§ 14 Verhinderung durch den Kunden und Wartezeiten
(1) Kann ein Auftrag aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, nicht oder nicht rechtzeitig begonnen werden, kann Mr. Eddy die hierdurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen.
(2) Dies kann insbesondere gelten, wenn kein Zugang zum Objekt möglich ist, der Kunde nicht erscheint, vereinbarte Schlüssel fehlen, erforderliche Genehmigungen fehlen, Räume entgegen der Vereinbarung nicht zugänglich sind oder sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht wurden.
§ 15 Preise
(1) Maßgeblich ist der im Angebot oder Auftrag vereinbarte Preis.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(3) Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies entsprechend ausgewiesen ist.
(4) Bei Festpreisaufträgen gelten ergänzend die Regelungen dieser AGB über Festpreise und Zusatzleistungen.
§ 16 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich durch die Mr. Eddy UG (haftungsbeschränkt).
(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Auftrag angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
(3) Mr. Eddy kann bei entsprechender Vereinbarung Abschlagszahlungen, Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
(4) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die von Mr. Eddy angebotenen und angegebenen Zahlungswege.
(5) Zahlungen an einen ausführenden Lizenzpartner, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte wirken nur dann schuldbefreiend, wenn diese ausdrücklich zur Entgegennahme der Zahlung berechtigt wurden.
§ 17 Keine Barzahlung an Partnerunternehmen
(1) Soweit nicht ausdrücklich von Mr. Eddy freigegeben, sind Barzahlungen an ausführende Lizenzpartner, Mitarbeiter oder Nachunternehmer nicht vorgesehen.
(2) Der Kunde soll Zahlungen ausschließlich entsprechend der von Mr. Eddy ausgestellten Rechnung vornehmen.
(3) Wird der Kunde von einer ausführenden Person aufgefordert, einen Mr.-Eddy-Auftrag auf ein abweichendes Konto oder außerhalb der offiziellen Zahlungswege zu bezahlen, soll er sich vor der Zahlung an die Mr.-Eddy-Zentrale wenden.
§ 18 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Mr. Eddy ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und einen nachweisbaren Verzugsschaden geltend zu machen.
(3) Offene Forderungen können nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen durch Mr. Eddy selbst oder durch beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassodienstleister verfolgt werden.
§ 19 Bonitätsprüfung und Zahlungsarten
(1) Soweit eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht, kann Mr. Eddy zur Entscheidung über Zahlungsmodalitäten oder zur Absicherung eines berechtigten wirtschaftlichen Risikos Bonitätsinformationen einholen.
(2) Abhängig von der Bonität, Auftragshöhe und sonstigen Umständen können bestimmte Zahlungsarten angeboten oder ausgeschlossen werden.
(3) Mr. Eddy kann im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbaren.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 20 Einsatz von Lizenzpartnern und Partnerunternehmen
(1) Mr. Eddy arbeitet mit regionalen selbstständigen Lizenzpartnern, Partnerunternehmen und Nachunternehmern zusammen.
(2) Mr. Eddy darf diese Unternehmen mit der vollständigen oder teilweisen Durchführung eines Kundenauftrags beauftragen.
(3) Der Einsatz eines Partnerunternehmens ändert grundsätzlich nichts daran, dass bei einem von Mr. Eddy geschlossenen Kundenauftrag Mr. Eddy Vertragspartner des Kunden bleibt.
(4) Fragen zum Vertrag, zur Rechnung, zu Reklamationen oder zur Zahlungsabwicklung können unmittelbar an Mr. Eddy gerichtet werden.
§ 21 Durchführung und Qualitätsstandard
(1) Die vereinbarten Leistungen sind fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang auszuführen.
(2) Mr. Eddy und die eingesetzten Partnerunternehmen achten insbesondere auf ein professionelles Auftreten, ordnungsgemäße Durchführung und eine möglichst saubere Übergabe.
(3) Soweit eine besenreine Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde, wird die geräumte Fläche nach Abschluss der Räumungsarbeiten besenrein übergeben.
(4) Eine besenreine Übergabe stellt keine Grund-, Unterhalts- oder professionelle Gebäudereinigung dar, sofern eine solche Reinigung nicht zusätzlich beauftragt wurde.
§ 22 Dokumentation
(1) Mr. Eddy kann den Zustand des Leistungsortes vor, während und nach Durchführung der Arbeiten dokumentieren, soweit dies zur Durchführung, Qualitätssicherung, Beweissicherung oder Bearbeitung von Reklamationen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
(2) Hierzu können insbesondere Vorher- und Nachher-Fotografien erstellt werden.
(3) Eine Verwendung solcher Aufnahmen für Werbung oder Marketing erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
§ 23 Fertigstellung und Leistungsbestätigung
(1) Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kunde gebeten werden, die ordnungsgemäße Durchführung digital oder schriftlich zu bestätigen.
(2) Ist der Kunde bei Abschluss der Arbeiten nicht anwesend, kann die Fertigstellung durch den ausführenden Partner im System dokumentiert werden.
(3) Eine solche Dokumentation ersetzt nicht automatisch eine gesetzlich erforderliche Abnahme des Kunden.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 24 Reklamationen und Mängel
(1) Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach deren Feststellung an Mr. Eddy melden, damit eine schnelle Prüfung ermöglicht wird.
(2) Eine Reklamation sollte möglichst genau beschreiben, welche vereinbarte Leistung beanstandet wird.
(3) Fotos oder andere geeignete Nachweise können die Bearbeitung erleichtern.
(4) Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nacherfüllung, ist Mr. Eddy Gelegenheit zur Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu geben.
(5) Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte des Kunden werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 25 Nachbesserung
(1) Ist eine Beanstandung berechtigt, organisiert Mr. Eddy die erforderliche Nachbesserung.
(2) Die Nachbesserung kann durch den ursprünglich eingesetzten Partner oder durch ein anderes von Mr. Eddy bestimmtes Unternehmen erfolgen.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass zwingend dieselbe Person oder dasselbe Partnerunternehmen die Nachbesserung durchführt.
(4) Nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste zusätzliche Leistungen stellen keine kostenlose Nachbesserung dar.
§ 26 Haftung und Schadensersatz
(1) Mr. Eddy haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine rechtlich zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
(2) Mr. Eddy haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mr. Eddy, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Mr. Eddy unbeschränkt, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mr. Eddy, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Mr. Eddy ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und kein Fall der Absätze 2 oder 3 vorliegt, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch dann, wenn Mr. Eddy zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Mitarbeiter, Lizenzpartner, Partnerunternehmen, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzt. Soweit deren Verhalten Mr. Eddy nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet wird, kann sich Mr. Eddy gegenüber dem Kunden nicht allein mit dem Hinweis darauf entlasten, dass die betreffende Leistung tatsächlich durch ein selbstständiges Partnerunternehmen ausgeführt wurde.
(8) Der Kunde soll Schäden, die während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungsausführung erkennbar werden, Mr. Eddy möglichst unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung dient insbesondere dazu, eine zeitnahe Dokumentation, Ermittlung der Schadensursache, Schadensbegrenzung und gegebenenfalls Meldung an die zuständige Haftpflichtversicherung zu ermöglichen. Gesetzliche Ansprüche, Verjährungsfristen und Beweislastregelungen werden hierdurch nicht verkürzt oder verändert.
(9) Nach Meldung eines Schadens ist Mr. Eddy berechtigt, den Sachverhalt in angemessenem Umfang zu prüfen. Hierzu können insbesondere die im ERP vorhandene Auftragsdokumentation, Vorher- und Nachher-Fotografien, Leistungsnachweise, Angaben des Kunden sowie Stellungnahmen der eingesetzten Mitarbeiter, Lizenzpartner, Partnerunternehmen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herangezogen werden.
(10) Der Kunde soll im Rahmen des Zumutbaren an der Feststellung von Schadensursache und Schadensumfang mitwirken. Soweit zumutbar, soll der beschädigte Gegenstand oder Bereich bis zu einer angemessenen Möglichkeit zur Besichtigung oder Dokumentation nicht ohne zwingenden Grund beseitigt, entsorgt oder wesentlich verändert werden. Notwendige Maßnahmen zur Abwehr weiterer Schäden oder Gefahren bleiben hiervon unberührt.
(11) Die gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden zur Schadensminderung bleiben unberührt. Hat der Kunde durch eigenes schuldhaftes Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, richtet sich die Berücksichtigung dieses Mitverschuldens nach den gesetzlichen Vorschriften.
(12) Für Schäden, die ausschließlich auf einem bereits vor Beginn der Arbeiten bestehenden Vorschaden, gewöhnlicher Abnutzung, Materialermüdung, fehlender Stabilität, einem verborgenen Materialfehler oder einer sonstigen von Mr. Eddy nicht verursachten Beschaffenheit beruhen, haftet Mr. Eddy nicht, soweit Mr. Eddy, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Entstehung oder Vergrößerung des Schadens nicht schuldhaft verursacht haben.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, Mr. Eddy vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte außergewöhnliche Empfindlichkeiten, Vorschäden oder besondere Gefahren hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung des Auftrags erheblich und für die ausführenden Personen nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
(14) Unterlässt der Kunde einen erforderlichen Hinweis, kann dies bei der Beurteilung eines möglichen Mitverschuldens nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine pauschale Haftungsfreistellung von Mr. Eddy ist damit nicht verbunden.
(15) Gegenstände, die nicht entfernt, entsorgt, transportiert oder anderweitig bearbeitet werden dürfen, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten nach Möglichkeit aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen.
(16) Dies gilt insbesondere für Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden, Ausweisdokumente, Schlüssel, persönliche Dokumente, Datenträger, Fotos, Erinnerungsstücke, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und sonstige Wertgegenstände.
(17) Werden solche Gegenstände entgegen der Verpflichtung des Kunden nicht gesichert oder gekennzeichnet, richtet sich die Haftung von Mr. Eddy nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und eines etwaigen Mitverschuldens des Kunden.
(18) Eine pauschale Haftungsfreistellung für den Verlust oder die Beschädigung nicht gekennzeichneter Gegenstände besteht nicht, soweit Mr. Eddy oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
(19) Für Schäden oder Verzögerungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, erhebliche Informationen trotz entsprechender Kenntnis nicht mitgeteilt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen hat, haftet Mr. Eddy nicht, soweit Mr. Eddy den betreffenden Schaden oder die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat.
(20) Für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Mr. Eddy liegen und von Mr. Eddy nicht zu vertreten sind, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(21) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit Mr. Eddy einen Mangel oder eine andere anspruchsbegründende Tatsache arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
(22) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
(23) Soweit die Haftung von Mr. Eddy nach diesen Bestimmungen wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt die betreffende Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mr. Eddy.
(24) Soweit ein von Mr. Eddy eingesetzter Lizenzpartner, Partnerbetrieb oder Nachunternehmer über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, kann Mr. Eddy den betreffenden Schadensfall zur Regulierung an diese Versicherung weiterleiten. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Mr. Eddy werden hierdurch nicht auf das Partnerunternehmen oder dessen Versicherung verlagert.
(25) Der Kunde ist insbesondere nicht verpflichtet, seine Ansprüche ausschließlich gegenüber einem von Mr. Eddy eingesetzten Lizenzpartner oder Nachunternehmer geltend zu machen, wenn Mr. Eddy nach den gesetzlichen Vorschriften selbst für den betreffenden Schaden einzustehen hat.
(26) Die interne Verteilung der Verantwortlichkeit zwischen Mr. Eddy und einem eingesetzten Lizenzpartner, Partnerunternehmen, Mitarbeiter oder Nachunternehmer berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber Mr. Eddy nicht.
(27) Eine Haftungsbegrenzung auf eine bestimmte Versicherungssumme wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(28) Diese Haftungsregelungen gelten für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig und soweit für einzelne Anspruchsgrundlagen keine zwingenden abweichenden gesetzlichen Vorschriften gelten.
§ 27 Vorschäden und besondere Risiken
(1) Der Kunde soll Mr. Eddy vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten und sonstige ungewöhnliche Risiken hinweisen.
(2) Dies betrifft insbesondere:
bereits beschädigte oder instabile Möbel,
lockere oder beschädigte Bodenbeläge,
empfindliche Parkett-, Naturstein- oder Fliesenflächen,
beschädigte Treppen oder Geländer,
empfindliche Wand- oder Deckenverkleidungen,
nicht ausreichend befestigte Einbauten,
beschädigte Türen oder Fenster,
verdeckte oder beschädigte Leitungen,
besonders empfindliche technische Geräte,
sonstige bereits vorgeschädigte oder außergewöhnlich empfindliche Gegenstände und Gebäudeteile.
(3) Erkennbare Vorschäden können vor Beginn der Arbeiten im Mr.-Eddy-System fotografisch dokumentiert werden.
(4) Für Schäden, die ausschließlich auf einer bereits vorhandenen Beschädigung, mangelnden Stabilität, Materialermüdung, einem verborgenen Materialfehler oder einem sonstigen Vorschaden beruhen und nicht schuldhaft durch Mr. Eddy oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Mr. Eddy nicht.
(5) Erkennt die ausführende Person vor oder während der Arbeiten ein erhebliches Beschädigungsrisiko, kann sie die betreffende Tätigkeit unterbrechen und eine Abstimmung mit dem Kunden oder der Mr.-Eddy-Zentrale verlangen.
(6) Die gesetzlichen Beweislastregelungen und zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 28 Stornierung und Vertragsbeendigung durch den Kunden
(1) Möchte der Kunde einen bereits verbindlich erteilten Auftrag vor Beginn der vereinbarten Arbeiten stornieren oder anderweitig beenden, hat er Mr. Eddy hierüber möglichst frühzeitig zu informieren.
(2) Ein allgemeines kostenfreies Stornierungsrecht besteht nur, wenn ein solches ausdrücklich im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung vorgesehen wurde. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
(3) Wird ein bereits verbindlich geschlossener Vertrag vom Kunden beendet, richten sich etwaige Vergütungs-, Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche von Mr. Eddy nach der Art des geschlossenen Vertrags, den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen individuellen Vereinbarungen.
(4) Bereits tatsächlich entstandene und dem konkreten Auftrag zurechenbare Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden. Hierzu können insbesondere bereits bestellte Container, behördliche Gebühren, eingerichtete Halteverbotszonen, speziell angemietete Maschinen, Transportleistungen oder andere für den Auftrag veranlasste Fremdleistungen gehören.
(5) Dem Kunden bleiben sämtliche gesetzlich vorgesehenen Einwendungen und Rechte erhalten.
§ 29 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
(3) Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern wird dem Verbraucher, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.
(4) Diese AGB schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
(5) Für Beginn, Dauer, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 30 Leistungsbeginn während einer Widerrufsfrist
(1) Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass Mr. Eddy bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt, kann Mr. Eddy vor Leistungsbeginn die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers einholen.
(2) Der Verbraucher wird, soweit gesetzlich erforderlich, darüber informiert, welche Auswirkungen ein vorzeitiger Leistungsbeginn auf sein Widerrufsrecht und einen möglichen Wertersatz haben kann.
(3) Wird die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist begonnen und widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend wirksam, richtet sich ein etwaiger Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 31 Terminverschiebungen
(1) Möchte der Kunde einen vereinbarten Ausführungstermin verschieben, soll er Mr. Eddy möglichst frühzeitig darüber informieren.
(2) Mr. Eddy wird versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Sind aufgrund einer kurzfristigen Terminverschiebung bereits nachweisbare Fremdkosten oder sonstige zusätzliche Aufwendungen entstanden, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 32 Leistungsunterbrechung aus Sicherheitsgründen
(1) Mr. Eddy und die mit der Ausführung beauftragten Personen sind berechtigt, Arbeiten nicht zu beginnen oder vorübergehend zu unterbrechen, wenn am Einsatzort konkrete Gefahren für Mitarbeiter, Partnerunternehmen, Kunden oder Dritte bestehen und eine sichere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet werden kann.
(2) Dies kann insbesondere der Fall sein bei Einsturz- oder Absturzgefahr, nicht mitgeteilten Gefahrstoffen, Asbestverdacht, erheblichen biologischen oder hygienischen Gefahren, aggressiven oder nicht gesicherten Tieren, gefährlichen elektrischen Anlagen, erheblichen baulichen Gefahren, behördlichen Untersagungen oder sonstigen erheblichen Sicherheitsrisiken.
(3) Soweit möglich, wird der Kunde über die Ursache der Unterbrechung informiert.
(4) Nach Beseitigung der Gefahr kann die Fortsetzung der Arbeiten beziehungsweise ein neuer Ausführungstermin vereinbart werden.
(5) Zusätzliche Kosten, die aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden und zuvor nicht mitgeteilten Umstands entstehen, können im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert berechnet werden.
§ 33 Halteverbotszonen und Genehmigungen
(1) Wird Mr. Eddy ausdrücklich mit der Beantragung, Organisation oder Einrichtung einer Halteverbotszone beauftragt, umfasst die Leistung den konkret vereinbarten Umfang.
(2) Behördliche Gebühren, Aufstellkosten, Beschilderung und sonstige Fremdkosten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
(3) Die Erteilung einer behördlichen Genehmigung liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Mr. Eddy. Eine Garantie für die Erteilung kann daher nicht übernommen werden.
(4) Beauftragt der Kunde Mr. Eddy nicht mit einer erforderlichen Genehmigung oder Halteverbotszone, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig herzustellen.
§ 34 Besondere Regelungen für Umzüge und Transporte
(1) Soweit Umzugs-, Kleintransport- oder sonstige Transportleistungen vereinbart werden, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Auftrag.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, besonders wertvolle, außergewöhnlich empfindliche oder gefährliche Transportgegenstände vor Vertragsschluss ausdrücklich mitzuteilen.
(3) Nicht ordnungsgemäß verpackte oder für einen sicheren Transport ungeeignete Gegenstände können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn andernfalls ein erhebliches Beschädigungs- oder Sicherheitsrisiko besteht.
(4) Soweit Mr. Eddy nicht ausdrücklich mit der Verpackung beauftragt wurde, ist der Kunde für eine transportgerechte Verpackung seiner Gegenstände verantwortlich.
(5) Zwingende gesetzliche Vorschriften über Transport- und Umzugsleistungen bleiben unberührt.
§ 35 Besondere Regelungen für Reinigungsleistungen
(1) Art und Umfang einer Reinigungsleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsverzeichnis.
(2) Geschuldet ist der ausdrücklich vereinbarte Reinigungsumfang. Insbesondere sind Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Industriereinigung, Bauendreinigung und Sonderreinigung voneinander zu unterscheiden.
(3) Besondere Verschmutzungen, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren oder vom Kunden nicht mitgeteilt wurden, können zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.
(4) Der Kunde hat Mr. Eddy vor Beginn der Arbeiten auf besonders empfindliche Oberflächen, Materialien, Beschichtungen oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
(5) Soweit Reinigungsleistungen regelmäßig erbracht werden, ergeben sich Leistungsintervalle, Kündigungsfristen und sonstige laufzeitbezogene Regelungen aus dem individuellen Vertrag.
§ 36 Renovierung, Sanierung, Rückbau und Abbruch
(1) Bei Renovierungs-, Sanierungs-, Maler-, Rückbau-, Demontage- oder Abbrucharbeiten ergibt sich der geschuldete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
(2) Arbeiten, die erst nach Öffnung, Demontage oder Freilegung von Bauteilen erkennbar werden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, sind nicht automatisch vom ursprünglichen Preis umfasst.
(3) Werden während der Durchführung zusätzliche Schäden, verdeckte Mängel, Schadstoffe oder sonstige nicht erkennbare Umstände festgestellt, informiert Mr. Eddy den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen nach Möglichkeit mit ihm ab.
(4) Leistungen, für die besondere handwerks-, bau- oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen gelten, werden nur im rechtlich zulässigen Umfang und gegebenenfalls durch entsprechend qualifizierte oder berechtigte Unternehmen ausgeführt.
§ 37 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zwischen dem Kunden und Mr. Eddy vereinbart werden.
(2) Solche Änderungen können insbesondere Mengen, Räume, Leistungsarten, Ausführungsumfang, Materialien oder Termine betreffen.
(3) Führt eine vom Kunden gewünschte Änderung zu zusätzlichem Aufwand oder zusätzlichen Kosten, kann eine entsprechende Anpassung der Vergütung vereinbart werden.
(4) Die Änderung soll aus Nachweisgründen schriftlich, elektronisch oder über das eingesetzte Auftrags- beziehungsweise ERP-System dokumentiert werden.
§ 38 Ablehnung unzulässiger oder gefährlicher Leistungen
(1) Mr. Eddy ist nicht verpflichtet, Leistungen auszuführen, deren Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Sicherheitsvorschriften oder sonstige zwingende Anforderungen verstoßen würde.
(2) Gleiches gilt für Leistungen, die für Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder Dritte mit einer nicht vertretbaren Gefahr verbunden wären.
(3) Mr. Eddy kann in solchen Fällen die betreffende Leistung ablehnen oder bis zur Herstellung rechtmäßiger und sicherer Voraussetzungen aussetzen.
§ 39 Einsatz von Mitarbeitern, Lizenzpartnern und Nachunternehmern
(1) Mr. Eddy entscheidet grundsätzlich selbst, welche geeigneten Mitarbeiter, Lizenzpartner, Partnerunternehmen oder Nachunternehmer zur Durchführung eines Auftrags eingesetzt werden.
(2) Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Partnerunternehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Mr. Eddy bleibt bei einem mit Mr. Eddy geschlossenen Kundenvertrag Ansprechpartner und Vertragspartner des Kunden.
(4) Ein Wechsel des ausführenden Partnerunternehmens ist insbesondere bei Krankheit, Kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen oder sonstigen betrieblichen Gründen zulässig, sofern die vertragsgemäße Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 40 Nebenabreden mit ausführenden Partnerunternehmen
(1) Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche kostenpflichtige Leistungen eines Mr.-Eddy-Auftrags sollen über die von Mr. Eddy vorgesehenen Kommunikations- und Auftragswege vereinbart und dokumentiert werden.
(2) Eigenständige Nebenabreden zwischen dem Kunden und einem ausführenden Lizenzpartner, Partnerunternehmen, Mitarbeiter oder Nachunternehmer über Leistungen, die nicht Bestandteil des bestehenden Mr.-Eddy-Auftrags sind, werden nicht allein dadurch Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und Mr. Eddy.
(3) Der Kunde soll sich bei Zweifeln über zusätzliche Leistungen, Preise, Zahlungswege oder die Berechtigung einer ausführenden Person unmittelbar an die Mr.-Eddy-Zentrale wenden.
(4) Zahlungen für Mr.-Eddy-Aufträge dürfen ausschließlich über die von Mr. Eddy vorgesehenen Zahlungswege erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Eine von einem ausführenden Partner eigenmächtig verlangte oder vereinbarte Zahlung außerhalb des Mr.-Eddy-Systems begründet nicht automatisch eine entsprechende Forderung von Mr. Eddy gegenüber dem Kunden.
§ 41 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen.
(4) Beruht ein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
§ 42 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Mr. Eddy und dem Kunden kann, soweit rechtlich zulässig, insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp, Kundenportal oder über andere vereinbarte elektronische Kommunikationswege erfolgen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss zutreffende und erreichbare Kontaktdaten anzugeben.
(3) Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten soll der Kunde Mr. Eddy zeitnah mitteilen.
(4) Vertragsunterlagen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Terminbestätigungen, Leistungsnachweise und sonstige auftragsbezogene Dokumente können im gesetzlich zulässigen Umfang elektronisch übermittelt oder bereitgestellt werden.
(5) Gesetzliche Anforderungen an eine bestimmte Form bleiben unberührt.
§ 43 Kundenportal und digitale Systeme
(1) Mr. Eddy kann dem Kunden zur Verwaltung und Nachverfolgung seines Auftrags ein Kundenportal oder andere digitale Funktionen zur Verfügung stellen.
(2) Über solche Systeme können insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Termine, Nachrichten, Dokumente, Leistungsnachweise, Rechnungen, Zahlungsinformationen, Reklamationen und weitere auftragsbezogene Informationen bereitgestellt werden.
(3) Persönliche Zugangsdaten sind vom Kunden vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
(4) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet wurden, soll der Kunde Mr. Eddy unverzüglich informieren.
(5) Mr. Eddy kann einen Zugang aus Sicherheitsgründen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung oder ein sonstiges Sicherheitsrisiko bestehen.
§ 44 Datenschutz
(1) Mr. Eddy verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Personenbezogene Daten können insbesondere verarbeitet werden, soweit dies für folgende Zwecke erforderlich ist:
Bearbeitung von Kundenanfragen,
Angebotserstellung,
Terminplanung,
Vertragsabschluss,
Vertragsdurchführung,
Kundenkommunikation,
Einsatzplanung,
Auftragsdokumentation,
Rechnungsstellung,
Zahlungsabwicklung,
Forderungsmanagement,
Reklamationsbearbeitung,
Qualitätssicherung,
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
(3) Soweit dies für die Durchführung eines Auftrags erforderlich ist, können die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten an eingesetzte Lizenzpartner, Partnerunternehmen, Nachunternehmer, Zahlungsdienstleister oder sonstige Dienstleister übermittelt werden.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur auf einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundlage.
(5) Weitere Informationen über Art, Umfang, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Mr. Eddy.
§ 45 Foto- und Videodokumentation zu Werbezwecken
(1) Die zur Durchführung, Qualitätssicherung oder Beweissicherung zulässige Dokumentation eines Auftrags ist von einer Nutzung der Aufnahmen zu Werbe- oder Marketingzwecken zu unterscheiden.
(2) Personenbezogene oder anderweitig identifizierbare Foto- oder Videoaufnahmen werden für Werbe- oder Marketingzwecke nur verwendet, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und, soweit erforderlich, eine entsprechende Einwilligung eingeholt wurde.
(3) Eine erforderliche Einwilligung zur werblichen Verwendung wird nicht allein durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.
(4) Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 46 Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Gegenstände
(1) Befinden sich am Leistungsort Akten, medizinische Unterlagen, Personalunterlagen, Geschäftsunterlagen, Datenträger oder sonstige Dokumente mit vertraulichen oder personenbezogenen Informationen, soll der Kunde Mr. Eddy hierauf vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hinweisen.
(2) Soweit für solche Unterlagen eine besondere Vernichtung, Aktenvernichtung oder datenschutzgerechte Entsorgung erforderlich ist, muss diese Leistung ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Eine gewöhnliche Entrümpelung oder Haushaltsauflösung beinhaltet nicht automatisch eine zertifizierte Akten- oder Datenträgervernichtung.
(4) Bestehen besondere gesetzliche Anforderungen an die Vernichtung oder Entsorgung, ist deren Umfang vor Beginn der Arbeiten festzulegen.
§ 47 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
(1) Kann eine Vertragspartei ihre Leistung aufgrund eines außergewöhnlichen, von ihr nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignisses vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Streiks, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur, unvorhersehbare Betriebsschließungen von Entsorgungsanlagen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
(3) Mr. Eddy wird den Kunden über erhebliche Auswirkungen auf die vereinbarte Leistung nach Möglichkeit zeitnah informieren.
(4) Ist die Leistung lediglich vorübergehend verhindert, kann ein neuer Ausführungstermin vereinbart werden.
(5) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs- oder Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 48 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor einer außerordentlichen Kündigung zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen.
(4) Bei besonders schwerwiegenden Umständen kann eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entbehrlich sein.
(5) Die Folgen einer wirksamen Vertragsbeendigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen individuellen Vereinbarungen.
§ 49 Besondere Bestimmungen für Unternehmerkunden
(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten ergänzend die für Unternehmer einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die individuell vereinbarten geschäftlichen Konditionen.
(2) Individuelle Rahmenverträge, Leistungsverzeichnisse, Service-Level-Vereinbarungen oder sonstige B2B-Vereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen können insbesondere gesonderte Vereinbarungen über Leistungsintervalle, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Vergütung, Preisänderungen und Abrechnungszeiträume getroffen werden.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 50 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Soweit Mr. Eddy gesetzlich zur Erteilung entsprechender Informationen verpflichtet ist, werden Verbraucher darüber informiert, ob Mr. Eddy bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die jeweils erforderlichen Informationen werden insbesondere auf der Website oder in den gesetzlich vorgesehenen Vertragsinformationen bereitgestellt.
(3) Diese Bestimmung begründet für sich allein keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren.
§ 51 Anwendbares Recht
(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen Mr. Eddy und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Bestimmungen ohne die Rechtswahl anwendbar wären.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 52 Gerichtsstand
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Mr. Eddy als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart werden.
(3) Gleiches kann im gesetzlich zulässigen Umfang gelten, wenn der Unternehmerkunde nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 53 Vorrang individueller Vereinbarungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Mr. Eddy und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Dies gilt insbesondere für individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen, Preise, Ausführungstermine, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen und sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen schriftlich, elektronisch oder über das von Mr. Eddy eingesetzte Auftrags- beziehungsweise ERP-System dokumentiert werden.
(4) Der gesetzliche Vorrang tatsächlich getroffener Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
§ 54 Änderungen dieser AGB bei laufenden Vertragsverhältnissen
(1) Für einmalige Aufträge gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde.
(2) Eine spätere Änderung dieser AGB verändert einen bereits abgeschlossenen Einzelauftrag nicht automatisch.
(3) Bei laufenden oder wiederkehrenden Vertragsverhältnissen können Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen wirksam werden.
(4) Zwingende gesetzliche Informations- und Zustimmungserfordernisse bleiben unberührt.
§ 55 Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt grundsätzlich unberührt, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung sinnvoll fortbestehen kann.
(3) Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die Mr. Eddy wirtschaftlich möglichst nahekommt; vielmehr gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften.
§ 56 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Soweit zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen Widersprüche bestehen, gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen,
das konkrete Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung,
ein gegebenenfalls vereinbartes Leistungsverzeichnis,
ausdrücklich vereinbarte Zusatzaufträge oder Vertragsänderungen,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
§ 57 Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls weiteren individuell vereinbarten Vertragsunterlagen die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Mr. Eddy und dem Kunden.
(2) Die AGB gelten ausschließlich in derjenigen Fassung, die wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
(3) Gesetzlich erforderliche zusätzliche Informationen, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung für Verbraucher, Datenschutzhinweise oder sonstige Pflichtinformationen, werden gesondert zur Verfügung gestellt.
(4) Soweit eine Bestimmung dieser AGB von zwingendem Recht abweicht, hat das zwingende gesetzliche Recht Vorrang.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mr. Eddy UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Stand: September 2026